Transport von Gasflaschen durch Privatpersonen in Kraftfahrzeugen

Flaschen nur kurzzeitig im PKW befördern

Aus Ladungssicherungs- und lüftungstechnischen Gründen sind PKW für die Beförderung von Flüssiggasflaschen normalerweise nicht geeignet. Die Beförderung von Flaschen in einem PKW sollte deshalb nur ausnahmsweise und kurzzeitig erfolgen.

Leere Flaschen wie volle behandeln

Leere Flaschen wie volle behandeln, weil sich in leeren, ungereinigten Flaschen immer eine Restmenge Gas befindet.

Motor abstellen

Beim Be- und Entladen Motor abstellen.

Rauchen verboten

Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten.

Verbot von Feuer und offenem Licht

Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist bei Ladearbeiten und während des Transports verboten.

Ventilschutz

Volle und leere Flaschen müssen immer mit Verschlussmuttern und mit einem Ventilschutz (z. B. Schutzkappen, -kragen, - kisten) versehen und das Ventil zugedreht sein.

Sicherung der Flaschen

Flaschen müssen gegen unbeabsichtigte Lageveränderung - auch beim Bremsen und Kurvenfahren - gesichert sein. Hierzu können beispielsweise Gurte verwendet werden. Sie können stehend oder liegend - quer zur Fahrtrichtung - geladen werden.

Ausreichende Belüftung

Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei Beförderung in einem PKW, vorzugsweise in einem PKW-Kombi, kann die Durchlüftung sichergestellt werden, wenn zum Beispiel mit: - geöffnetem Fenster oder - eingeschaltetem Lüftungsgebläse gefahren wird.

Gefahrzettel

Volle und leere Flaschen müssen mit einer UN-Nummer und dem Gefahrzettel versehen sein. Die Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten.

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