Beispiel Nettomasse: 10 Stück 33-kg-Flaschen = 333 kg • 30 Stück 11-kg-Flaschen = 333 kg • 66 Stück 5-kg-Flaschen = 330 kg • 25 Stück 11-kg-Flaschen + 11 Stück 5-kg-Flaschen = 330 kg |
Beförderungspapier bei Abgabe an Dritte
Ein Beförderungspapier muss folgende Angaben enthalten:
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Flaschen nur kurzzeitig im PKW befördern
Aus lüftungstechnischen Gründen sind PKW für die Beförderung von Flüssiggasflaschen normalerweise nicht geeignet. Die Beförde-rung von Flaschen in einem PKW sollte deshalb nur ausnahmswei-se und kurzzeitig erfolgen. |
Leere Flaschen wie volle behandeln
Leere Flaschen wie volle behandeln, weil sich in leeren, ungereinig-ten Flaschen immer eine Restmenge Gas befindet. |
Motor abstellen
Beim Be- und Entladen Motor abstellen. |
Rauchen verboten
Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten. |
Verbot von Feuer und offenem Licht
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist bei Ladearbeiten und während des Transports verboten. |
Ventilschutz
Volle und leere Flaschen müssen immer mit Verschlussmuttern und mit einem Ventilschutz (z. B. Schutzkappen, -kragen, - kisten) versehen und das Ventil zugedreht sein. |
Sicherung der Flaschen
Flaschen müssen gegen unbeabsichtigte Lageveränderung - auch beim Bremsen und Kurvenfahren - gesichert sein. Hierzu können beispielsweise Gurte verwendet werden. Sie können stehend oder liegend - quer zur Fahrtrichtung - geladen werden. |
Feuerlöscher
2 kg Pulver EN 3 Brandklasse ABC, plombiert und mit Prüfplakette versehen, Prüffrist: 2 Jahre. |
Ausreichende Belüftung
Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei Beförderung in einem PKW, vorzugsweise in einem PKW-Kombi, kann die Durchlüftung sichergestellt werden, wenn zum Beispiel mit: - geöffnetem Fenster oder - eingeschaltetem Lüftungsgebläse gefahren wird. |
Gefahrzettel
Volle und leere Flaschen müssen mit einer UN-Nummer und dem Gefahrzettel versehen sein. Die Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten. |