Transport von Gasflaschen durch Gewerbetreibende in Kraftfahrzeugen

(bis 333 kg Nettomasse)
Beispiel Nettomasse: 10 Stück 33-kg-Flaschen = 333 kg • 30 Stück 11-kg-Flaschen = 333 kg • 66 Stück 5-kg-Flaschen = 330 kg • 25 Stück 11-kg-Flaschen + 11 Stück 5-kg-Flaschen = 330 kg
Beförderungspapier bei Abgabe an Dritte

Ein Beförderungspapier muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Absenders und der (des) Empfänger(s), Nettomasse sowie Anzahl und Beschreibung der Versandstücke.
  • Bei vollen Flaschen ist die Bezeichnung z.B.: UN 1965 KOHLENWASSERSTOFFGAS, GEMISCH, VERFLÜSSIGT, N.A.G., GEMISCH C, 2.1 (B/D) und zusätzlich DIN 51622 einzutragen.
  • Bei leeren, ungereinigten Flaschen ist die Bezeichnung Leeres Gefäß, 2.1 einzutragen.
  • Angabe der Menge pro Beförderungskategorie erforderlich (berechnete Punktzahl)
  • Bei Vollgut kann auf die Angabe der Nettomasse verzichtet werden, wenn im Beförderungspapier die Ausname Nr. 18 (S) vermerkt wird.
  • Bei Flaschen mit abgelaufener Prüffrist ist der Hinweis BEFÖRDERUNG GEMÄSS 4.1.6.10 einzutragen.
  • Tunnelbeschränkungscode (B/D) bei Tunneldurchfahrt im Beförderungspapier angeben.

Flaschen nur kurzzeitig im PKW befördern

Aus lüftungstechnischen Gründen sind PKW für die Beförderung von Flüssiggasflaschen normalerweise nicht geeignet. Die Beförde-rung von Flaschen in einem PKW sollte deshalb nur ausnahmswei-se und kurzzeitig erfolgen.

Leere Flaschen wie volle behandeln

Leere Flaschen wie volle behandeln, weil sich in leeren, ungereinig-ten Flaschen immer eine Restmenge Gas befindet.

Motor abstellen

Beim Be- und Entladen Motor abstellen.

Rauchen verboten

Bei Ladearbeiten ist das Rauchen in der Nähe der Fahrzeuge und in den Fahrzeugen verboten.

Verbot von Feuer und offenem Licht

Der Umgang mit Feuer und offenem Licht ist bei Ladearbeiten und während des Transports verboten.

Ventilschutz

Volle und leere Flaschen müssen immer mit Verschlussmuttern und mit einem Ventilschutz (z. B. Schutzkappen, -kragen, - kisten) versehen und das Ventil zugedreht sein.

Sicherung der Flaschen

Flaschen müssen gegen unbeabsichtigte Lageveränderung - auch beim Bremsen und Kurvenfahren - gesichert sein. Hierzu können beispielsweise Gurte verwendet werden. Sie können stehend oder liegend - quer zur Fahrtrichtung - geladen werden.

Feuerlöscher

2 kg Pulver EN 3 Brandklasse ABC, plombiert und mit Prüfplakette versehen, Prüffrist: 2 Jahre.

Ausreichende Belüftung

Für eine ausreichende Belüftung ist zu sorgen. Bei Beförderung in einem PKW, vorzugsweise in einem PKW-Kombi, kann die Durchlüftung sichergestellt werden, wenn zum Beispiel mit: - geöffnetem Fenster oder - eingeschaltetem Lüftungsgebläse gefahren wird.

Gefahrzettel

Volle und leere Flaschen müssen mit einer UN-Nummer und dem Gefahrzettel versehen sein. Die Sicherheitshinweise sind unbedingt zu beachten.

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